
ZAHLUNGSVERZUG
Der Gläubiger ist jederzeit berechtigt, vom Tag des eingetretenen Zahlungsverzuges an den Schuldner Verzugszinsen zu berechnen. Eine Studie belegt, dass sich fast jedes fünfte Unternehmen in Deutschland in Zahlungsverzug befindet. Als Grund hierfür nannten die Unternehmen auf Nachfrage von inkassorechtsanwalt.com die lahmende Konjunktur in Deutschland. Als eine Folge unbezahlter Rechnungen komme es bei betroffenen Firmen vermehrt zu Forderungsausfällen, weshalb Rechtsanwalt Oliver Luesgens (in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk erfahrener Anwälte) frühzeitig zur Risikominimierung sowie Schadensminderung beauftragt werden.
